Asbest

Seit dem 1. März 1990 ist Asbest in der Schweiz generell verboten, bis 1995 gab es aber noch Sonderbewilligungen für gewisse Anwendungen. Noch heute ist es nicht zwingend, asbesthaltige Liegenschaften zu sanieren. Nach Artikel 59 des Obligationenrechts sind Immobilieneigentümer aber verpflichtet, Gefahrenquellen in Gebäuden zu beheben. Die Sanierung von Schadstoffen, im Besonderen Asbest, ist deshalb empfehlenswert, um das Gebäude in einem wohnlichen Zustand zu halten und potenzielle Risiken zu vermeiden.

Gerne beraten wir Sie dabei unabhängig und orientieren uns stets an der Besonderheit Ihrer Situation. Ganzheitliche Beratung bedeutet für uns die Begleitung von der Konzeption bis zur erfolgreichen Umsetzung. Wir erarbeiten praxisbezogene und nachhaltige Lösungen.

Weitere Informationen unter:  www.suva.ch/asbest